Wie man bei uns mitmischen kann

Die Kinder und Jugendlichen in unseren Mitgliedsorganisationen engagieren sich in Jugendverbänden oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Hier eine Erläuterung, was die beiden Formen verbindet und wo sie sich unterscheiden.

Was ist Jugendverbandsarbeit?

Jugendverbände sind ein Ort der Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen. In den einzelnen Verbänden sammeln sich junge Menschen, die ähnliche Interessen teilen.

Die Prinzipien der Jugendverbandsarbeit sind:

  • Freiwilligkeit: im Gegensatz zur Schule, wo die Teilnahme Pflicht ist;
  • Selbstorganisation: die Kinder und Jugendlichen stellen ihre Aktivitäten selbst auf die Beine;
  • Mitbestimmung: alle reden mit, wenn es darum geht zu entscheiden, was der Verband tut;
  • Ehrenamtliches Engagement: die allermeiste Arbeit wird von den Menschen ehrenamtlich in ihrer Freizeit geleistet;
  • Lebensweltbezug und Werteorientierung: jeder Verband hat seine eigenen Werte und inhaltlichen Schwerpunkte, ausgehend von einem demokratischen Selbstverständnis.

Entstanden sind Jugendverbände Ende des 19. Jahrhunderts aus der Erkenntnis heraus, dass Jugendliche ihre eigenen Organisationsformen mit verschiedenen inhaltlichen Ausrichtungen benötigen. Eigene Räume sind erforderlich, um in einer Gemeinschaft mit Gleichaltrigen eine eigene Identität herauszubilden und einen Platz in der Gesellschaft zu finden. In diesen Gemeinschaften werden – vorwiegend ehrenamtlich – Zeltlager und andere Freizeiten organisiert, Seminare der politischen, kulturellen oder religiösen Bildung veranstaltet, Projekte durchgeführt, wöchentliche Gruppentreffen angeboten etc. Junge Menschen übernehmen bereits als Teilnehmer*innen der Maßnahmen kleine Aufgaben, und je älter sie werden, desto mehr Verantwortung übernehmen sie – z. B. als Gruppenleiter*innen, oder später als Vorsitzende*r des Verbandes.

Die gesetzliche Grundlage für die Förderung der Jugendverbandsarbeit sind § 11 und § 12 des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

Der Übergang von der Jugendverbandsarbeit zur offenen Arbeit ist teilweise fließend. Zum einen sind viele Angebote der Jugendverbandsarbeit frei zugänglich, zum anderen verfolgen beide Arten der Jugendarbeit sehr ähnliche Ziele.

 

Was ist Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)?

Die offene Kinder- und Jugendarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Einrichtungen von hauptamtlichem Personal geführt werden. Vorwiegend handelt es sich dabei um die klassischen Jugendzentren, die für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind.

Die Ziele und Methoden sind denen der Jugendverbandsarbeit sehr ähnlich. In den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit können junge Menschen ihre Freizeit verbringen. Sie bekommen Orientierungshilfen für ihre persönliche, schulische und berufliche Entwicklung durch den Austausch mit anderen jungen Menschen und Erwachsenen. Durch die praktizierte Mitbestimmung erlernen sie Prinzipien demokratischer Aushandlungsprozesse und Selbstbestimmung. Jugendzentren gibt es in fast allen Stadtteilen in Frankfurt, stadtweit sind es ca. 140 Einrichtungen. Angebote werden in verschiedenen Bereichen vorgehalten: Freizeitgestaltung in Form von offenen oder Gruppentreffs, Freizeiten und Ferienspielen; Gesundheitsförderung durch Sport, Bewegung und Ernährung; Angebote der politischen und kulturellen Bildung; Unterstützung bei schulischen Fragen, individuelle Beratung bei Fragen und Problemen, Hilfe bei der beruflichen Orientierung etc.

Die gesetzliche Grundlage für die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind § 11 und § 13 des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Zwischen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit gibt es teilweise Überschneidungen. Jugendverbände können Träger von offenen Einrichtungen sein, oder Jugendverbände haben ihren Treffpunkt in einer offenen Einrichtung. 

 

Foto: Kind in Nied e.V.

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