Das Thema Inklusion im FJR
Der Frankfurter Jugendring hat sich im Februar 2012 in seiner Mitgliederversammlung mit dem Thema Inklusion befasst und wir danken Frau Sibylle Hausmanns vom Verein „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.“ für die gute und ausführliche Darstellung der Thematik.
2009 hatte die Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention zu den Rechten behinderter Menschen ratifiziert. Diese verwendet nicht den früher üblichen Begriff „Integration“ sondern benutzt stattdessen das Wort Inklusion. Inzwischen wird der Begriff häufig gebraucht, aber in Gesprächen oder Diskussionen wird oft deutlich, dass der Unterschied zu dem früheren Begriff Integration eigentlich nicht klar ist.
Integration geht davon aus, dass es ein „Normal“ und ein „Nicht-Normal“ gibt. Dabei ist es die die Aufgabe bzw. das Bestreben, das „Nicht-Normale“ in das „Normale“ einzugliedern bzw. zu integrieren. Inklusion geht dagegen davon aus, dass Unterschiedlichkeit normal und gleichwertig ist, da ja alle Menschen unterschiedlich sind. Diese Unterschiedlichkeit wird auch oft auch als Diversität bezeichnet und bezieht sich auf die Heterogenität bzw. Vielfältigkeit einer Gruppe.
2012 wurde das Thema „Inklusion“ allgemein aufgegriffen, beschäftigte etliche Gremien, AGs und Arbeitskreise. So haben z. B. die Jugendhilfegremien eine „Leitlinie Inklusion der Stadt Frankfurt am Main – Kindern und Jugendlichen in ihrer Vielfalt begegnen“ erarbeitet und beschlossen.
Obwohl der Begriff eigentlich alle Lebensdimensionen umfasst – Gender, Sprache, Religion, soziale und ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Behinderung u.v.m. – wird er bisher überwiegend auf Menschen mit Behinderung hin gesehen und diskutiert. Und diese Diskussion hat deutlich gemacht, dass es eigentlich weniger um behindertengerechte Ausstattungen von z.B. Kinder- und Jugendeinrichtungen geht, sondern um eine andere Sichtweise auf die menschliche und gesellschaftliche Vielfalt. Dies widerspricht allerdings den historisch gewachsenen Strukturen hiesiger Hilfesysteme, die für Menschen mit besonderen Bedürfnissen spezielle Einrichtungen und Hilfesystheme anbieten. Deshalb müssen jetzt inklusive (Hilfe-)Systeme entstehen, in denen das Gemeinsame die Regel und das Getrennte die eng zu begründende Ausnahme ist.
Für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe bedeutet dies, dass in allen Angeboten angemessene Vorkehrungen zur Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen getroffen werden müssen. Die oben genannte UN-Konvention führt dazu aus, dass die Nichtberücksichtigung dieser angemessenen Vorkehrungen eine Diskriminierung darstellt.
Wichtig hierbei ist, dass auch Behinderte und deren Hilfesysteme in die Umgestaltung von Strukturen und Angeboten einbezogen werden und dass ein gesellschaftlicher Diskurs zur Neugestaltung der Systeme stattfindet, der auch den Paradigmenwechsel in den Köpfen der Menschen festigt.