Geflüchtete willkommen!

14. September 2016

Am 13. September 2016 verabschiedete die Mitgliederversammlung des Frankfurter Jugendrings folgendes Positionspapier:

 

Der Frankfurter Jugendring steht für:

  • einen menschlichen und respektvollen Umgang mit allen Geflüchteten. Es gelten die Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention und des Grundgesetzes. Asylrecht ist ein Menschenrecht und der Einzelfall zählt.
  • Kinder sind besonders schutzwürdig: Die UN-Kinderrechtskonvention sowie die Bestimmungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sind ausnahmslos und umfassend anzuwenden.
  • Der Jugendring stellt sich gegen jede*n, der/die Feindbilder gegen Geflüchtete schürt.
  • Integration ist Investition in die Zukunft. Menschen, die bei uns ankommen, müssen sofort integriert und in die Lage versetzt werden, die Gesellschaft mitzugestalten.
  • Deutschland ist ein Zuwanderungsland, das für Offenheit und Vielfalt steht.
  • Die Flucht von Menschen aufgrund von Bürgerkriegen und Naturkatastrophen ist eine weltweite Herausforderung. Jedes Land ist gefordert, Menschen aufzunehmen. Deutschland als eines der reichsten Länder der Welt ist besonders in der Lage, sich solidarisch zu zeigen.

 

Daraus folgt:

Als Sprachrohr der Kinder und Jugendlichen in Frankfurt fordern wir gleiche Lebensbedingungen und Chancen für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen. Die UN-Kinderrechtskonvention und die im SGB VIII vorgeschriebenen Rechte und Leistungen gelten für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus. Das bedeutet:

1. Das Recht auf Bildung

  • Einen Platz in einer Kita oder in einer Schule gleich nach Ankunft, auch wenn der Status noch nicht geklärt ist;
  • geeignete Deutschkurse von Anfang an – entweder in der Aufnahmeeinrichtung, oder in Schule oder Kita;
  • auch jugendliche Geflüchtete und junge Volljährige, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, müssen die Möglichkeit zu schulischer Bildung bekommen;
  • Ausbau von Möglichkeiten zur individuellen Förderung und Begleitung nach der Schule in Lern- und Begegnungsstätten mit Freizeitangeboten;
  • kostenlose Nutzung des ÖPNV und freier Zugang zu Kultureinrichtungen;
  • das Recht für alle Geflüchteten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eine Ausbildung oder ein Studium beginnen bzw. abschließen zu können;
  • Geflüchteten mit einem Ausbildungs- oder Studienplatz ist ein Bleiberecht für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit sowie nach Abschluss die Erteilung des Titels „Daueraufenthalt-EU“ zuzusichern;
  • ein gleichberechtigter Zugang zu den arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Fördermöglichkeiten;
  • die vereinfachte Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen.

 

2. Das Recht auf Gesundheitsversorgung

  • Die Anhebung der medizinischen Versorgung auf das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen;
  • Geflüchtete, auch Geflüchtete ohne Papiere, haben ein Recht auf kostenfreie medizinische Versorgung;
  • Bereitstellung von genügend Therapie-Angeboten, auch in der Herkunftssprache.

 

3. Das Recht auf Wohnen

  • Kinder und Jugendliche benötigen Rückzugsräume und einen geschützten Raum für sich und ihre Familie;
  • die Unterbringung von Familien mit Kindern in Gemeinschaftsunterkünften ist inakzeptabel!

 

4. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung

  • Integration vom ersten Tag an: Es gibt genügend Begegnungs- und Lernräume, die den neu zugewanderten Personen ermöglichen, sich in unsere Kultur einzufinden;
  • Abschaffung der Residenzpflicht für alle Geflüchteten;
  • diskriminierende Praktiken, wie z.B. die Vorrangprüfung und die Wartezeiten für die Aufnahme von Ausbildung und Arbeit, sind unzulässig;
  • sozial- und arbeitsmarktpolitische Standards gelten im gleichen Umfang für Geflüchtete;
  • im aufenthaltsrechtlichen Verfahren müssen bei Kindern und Jugendlichen, die mit ihren Eltern eingereist sind, die eigene Perspektive, die spezifischen Fluchtgründe und ihre besondere Schutzwürdigkeit berücksichtigt werden.

 

5. Das Recht auf politische und gesellschaftliche Teilhabe

  • Alle Geflüchteten haben das Recht, sich zu informieren, mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
  • jungen Geflüchteten wird informelles Lernen und das Erleben von Freiräumen ermöglicht;
  • die Selbstorganisation von jungen Geflüchteten wird gefördert.

 

Für die Umsetzung dieser Rechte sind alle gesellschaftlichen Akteure gefordert. Die finanziellen und personellen Ressourcen für die Umsetzung der Rechte aufzubringen, sind ein Gebot der Menschlichkeit. Die Mittel, die jetzt für eine schnelle Integration und gesellschaftliche Teilhabe aufgebracht werden, werden später nicht benötigt, um eine gescheiterte Integration auszubügeln.

 

Verabschiedet von der Mitgliederversammlung des Frankfurter Jugendrings am 13. September 2016.